Wenger Plattner berät, begleitet und vertritt Sie in allen Aspekten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Das Schweizer Arbeitsrecht beschreibt alle Normen, die in irgendeiner Form die Beschäftigung regeln. Unser Ziel im Arbeitsrecht sind praxisorientierte Lösungen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Vor Behörden und Gerichten setzen wir uns konsequent dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.
Unsere Mandantschaft unterstützen wir bei der Redaktion und Anpassung von Arbeitsverträgen und Reglementen aller Art. Dazu gehören Anreizprogramme für variable Vergütungen (Bonuspläne) sowie Sozialpläne. Wir erstellen zudem Arbeitsverträge für Festanstellungen im Monats- oder Stundenlohn, Provisionsmodelle, Personalverleih (Leih- und Temporärarbeit), flexible Arbeit auf Abruf und Verträge für den internationalen Mitarbeitereinsatz (Entsendungen). Ebenso begleiten wir Sie rund um Reglemente für die Arbeit von zu Hause aus (Homeoffice, Remote Work), Reglemente für Geschäftsfahrzeuge, Spesenreglemente, Arbeitszeitreglemente und andere arbeitsrechtliche Dokumente, wie Freistellungen, Kündigungen (Einzelkündigung und Massenentlassungen), Aufhebungsvereinbarungen sowie Abgangskommunikationen und Arbeitszeugnisse.
Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Gründung und Eröffnung eines eigenen Standorts in der Schweiz. Unsere Unterstützung umfasst dabei das Einholen von Bewilligungen aller Art. Wir haben insbesondere Erfahrung mit Bewilligungen zum Personalverleih, zu Sonntags- und Nachtarbeitsbewilligungen, Arbeitsbewilligungen für längere Arbeitseinsätze sowie dem Meldeverfahren nach dem bilateralen Freizügigkeitsabkommen mit der EU (Arbeitseinsätze von bis zu drei Monaten).
Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über eine reiche Prozesserfahrung. Missbräuchliche Kündigungen und strafbares Verhalten am Arbeitsplatz mit internen Untersuchungen gehören genauso zu unserem Repertoire wie komplexe Bonusstreitigkeiten und Auseinandersetzungen über Vergütungsmodelle mit vielfältigen Provisionen. Wir vertreten Arbeitgeber, aber auch hochrangige Manager und Unternehmerpersönlichkeiten. In kollektiven Arbeitsstreitigkeiten agieren wir als Schiedsrichter und vertreten Arbeitgeber gegenüber paritätischen Durchführungsorganen und kollektiven Schiedsgerichten.
Wir verfügen über den erforderlichen wirtschaftlichen und unternehmerischen Hintergrund, um sie bei Restrukturierungen, Sanierungen und Unternehmenskäufen zu begleiten und Kontakte zu Spezialisten herzustellen, die unser arbeitsrechtliches Angebot ergänzen. Als Kanzlei mit einem Vollservice-Angebot verfügen wir über eigene Steuerspezialisten und decken auch Schnittstellen zum Sozialversicherungsrecht ab.
« Wir sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen und in Ihrem Betrieb alles mit rechten Dingen zugeht.
Roland Bachmann
Partner, Wenger Plattner
Roland Bachmann – Partner der Practice Group Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit – ist als Fachanwalt SAV Arbeitsrecht Ihr Ansprechpartner der Practice Group Arbeitsrecht.
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