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Beat Stalder ist Partner in den Geschäftsbereichen Bau- und Immobilienrecht sowie Staats- und Verwaltungsrecht. Er berät Unternehmen und Privatpersonen im Zusammenhang mit Planungs- und Bauvorhaben sowie auf dem Gebiet des Wirtschaftsverwaltungs- und des Gesundheitsrechts und vertritt sie vor Behörden und Gerichten. Beat Stalder berät auch Regierungs- und Parlamentsstellen, erstellt Gutachten und leitet Administrativuntersuchungen.
Beat Stalder ist Lehrbeauftragter für Raumplanungs-, Bau- und Enteignungsrecht an der Universität Bern und hat auch einen Lehrauftrag an der ETH Zürich. Er hält regelmässig Vorträge und publiziert zu raumplanungs- und baurechtlichen Themen.
Mit seiner langjährigen Erfahrung als ehemaliger Verwaltungsrichter sowie als prozessierender und beratender Anwalt und kann Beat Stalder auf eine besonders breite Expertise zurückgreifen.
« Als erfahrener Anwalt ist es mein Bestreben, durch lösungsorientiertes Denken und Handeln Mehrwerte für unsere Klientinnen und Klienten zu schaffen.
Partner
Vollamtlicher Richter
Gerichtsschreiber
Lehrbeauftragter für Raumplanungs-, Bau- und Enteignungsrecht, seit 2015 als Titularprofessor
Mitglied
2024
31. Dezember 2023
Aktuelle Fragen im Zusammenhang mit dem Ausgleich von Planungsvorteilen – eine Baustellenbesichtigung
Beat Stalder
31. Dezember 2021
Raumplanungsrecht, öffentliches Baurecht und Enteignungsrecht, als Kap. 7-9
8. Dezember 2021
Kommentar zu Art. 34 - 41 HMG
4. Mai 2021
Kommentar zu Art. 9, Art. 15 -20 ZWG
Tina Marina Heim | Beat Stalder
31. Dezember 2016
Baubewilligungspflicht von Bauten und Anlagen
Beat Stalder | Nicole Tschirky
Bau- und Nutzungsvorschriften
1. Dezember 2016
Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht, Entwicklungen 2014/2015
29. Januar 2015
Der Ausgleich von Planungsvorteilen - Aufbruch zu neuen Ufern?
31. Dezember 2014
Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht, Entwicklungen 2012/2013
31. Dezember 2013
Raumplanungs- und umweltrechtliche Rahmenbedingungen bei der Ein- und Umzonung von Industrie- und Gewerbearealen
31. Dezember 2011
Das bäuerliche Bodenrecht - Kommentar zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht