7. Oktober 2021

Revision des Schweizer Aktienrechts: Modernisierung und Flexibilisierung

Die Reform zur Modernisierung des schweizerischen Aktienrechts erhielt nach rund zehn Jahren Projektdauer am 19. Juni 2020 die endgültige Zustimmung des Parlaments. Sie modernisiert das Schweizer Aktienrecht unter Beibehaltung seiner Kernprinzipien und betrifft u.a. das Aktienkapital, die Corporate Governance, Aktionärsrechte, Vergütungen, das Sanierungsrecht und die Vertretung der Geschlechter. Die Revision wird die Schweiz als Unternehmensstandort noch attraktiver machen. Entgegen ersten Ankündigungen ist mit dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision voraussichtlich erst im Jahr 2023 zu rechnen. In: Steuer- & Finanzratgeber für Unternehmen, Newsletter 09, Oktober 2021, S. 2-4

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