7. September 2022

Newsletter 2/22: Die Haftung des Stiftungsrates

Der Stiftungsstandort Schweiz bleibt weltweit weiterhin sehr beliebt. Die Anzahl Stiftungen und das Stiftungsvermögen nehmen zu. Für die Verwaltung des Stiftungsvermögens ist der Stiftungsrat als oberstes Organ der Stiftung verantwortlich. In Zeiten von Inflation und volatilen Börsen kann das Haftungsrisiko des Stiftungsrates enorm sein. Dieses Haftungsrisiko betrifft nicht nur gemeinnützige Stiftungen, sondern auch Unternehmensstiftungen und Personalfürsorgestiftungen. Durch geeignete organisatorische Massnahmen kann sich der Stiftungsrat teilweise von seiner Verantwortung entlasten.

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