de
Deutsch
English
Kategorie-Navigation anzeigen
Team
Expertise
Kanzlei
Arbeiten bei WP
News & Insights
Unsere Standorte
3. Februar 2022
Newsletter 1/22: Neues Erbrecht per 1. Januar 2023
Publikation lesen
Der Bundesrat hielt in seinem Bericht «Modernisierung des Familienrechts» vom 25. März 2015 fest, dass das geltende Familienrecht die gesellschaftlichen Verhältnisse nicht genügend widerspiegelt und auch das rund hundertjährige Erbrecht den heute vielfältigen Lebensformen nicht mehr gerecht wird. Damit wurde die Erbrechtsrevision initiiert. Das Parlament hat die finale Revisionsvorlage in der Wintersession 2020 angenommen. Das neue Erbrecht wird auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Autoren
Daniel Gabrieli
alle Publikationen