9. Februar 2021

Newsletter 1/21: Modernisierung des Schweizer Aktienrechts

Die Grosse Aktienrechtsrevision wird nach 10-jähriger Projektdauer (endlich) umgesetzt. Die Regelungen in Bezug auf die Geschlechterquoten und Transparenzvorschriften für Rohstoffunternehmen (beide mit Übergangsfrist) wurden bereits am 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt; die übrigen Bestimmungen dann 2022. Eckpunkte des neuen Rechts sind die Einführung von Corporate-Governance-Regelungen, wie Geschlechterquoten und Transparenzvorschriften für Rohstoffunternehmen. Die Revision umfasst auch eine Vielzahl von Erleichterungen und Klarstellungen, namentlich mehr Flexibilität bei Änderungen des Aktienkapitals, Zulässigkeit von Zwischendividenden und von rein virtuellen Generalversammlungen. Lesen Sie in unserem Newsletter, welche Handlungsmöglichkeiten aber auch welche Handlungspflichten mit Blick auf die neuen Gesetzesbestimmungen entstehen.

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