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17. Juni 2020
Newsletter 1/20: Neuerungen bei den Meldepflichten von Aktionären und GmbH-Gesellschaftern sowie Teilabschaffung der Inhaberaktien
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Bereits per 1. Juli 2015 wurden zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Meldepflichten eingeführt. Per 1. November 2019 wurden diese Meldepflichten vom Gesetzgeber teilweise präzisiert und für den Fall deren Verletzung wurden neue strafrechtliche Sanktionen in Kraft gesetzt. Zusätzlich wurden die Inhaberaktien teilweise abgeschafft.
Autoren
Suzanne Eckert
Oliver Künzler
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