19. April 2018
Der vorliegende Newsletter zeigt auf, was Firmenschutz bedeutet und in welchen Fällen es empfehlenswert sein kann, zusätzlich eine Marke anzumelden
Wer eine Gesellschaft gründet, welche ins Handelsregister eingetragen wird, verlässt sich zuweilen darauf, dass seine Firma durch den Firmenschutz genügend geschützt ist und nicht von Dritten verwendet werden darf.
Der vorliegende Newsletter zeigt auf, was Firmenschutz bedeutet und in welchen Fällen es empfehlenswert sein kann, zusätzlich eine Marke anzumelden.
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