Das Kartellrecht prägt den Geschäftsalltag. Es schützt den wirksamen Wettbewerb und gewährleistet, dass Unternehmen ihre Freiheit nicht durch private Massnahmen neutralisieren. Es birgt für Unternehmen Risiken, aber auch Chancen. Die Wettbewerbsbehörden setzen das Kartellrecht rigoros durch.
Gewisse kartellrechtliche Prinzipien müssen stets beachtet werden, sonst drohen u.a. hohe Bussen (z.B. bei Wettbewerbsabreden über Preise, Mengen, Gebiets- oder Kundenaufteilungen; Wettbewerbsabreden über die Festlegung von Wiederverkaufspreisen oder von «absolutem Gebietsschutz»; Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung). Dies mag einfach klingen – doch in der Praxis ist es oft anspruchsvoll, diese Prinzipien umzusetzen und im konkreten Fall Verstösse dagegen rechtzeitig zu erkennen. Der Teufel liegt im Detail!
Viele Unternehmenspraktiken sind kartellrechtlich komplex (z.B. Lizenzverträge, Spezialisierungs-, Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen; Aufsetzen und Bewirtschaften eines Vertriebssystems; Bieter-, Arbeits- und Einkaufsgemeinschaften). Ihre Zulässigkeit hängt zudem von den Marktbedingungen ab (Definition des relevanten Marktes, Ermittlung der Marktanteile), was erhebliche Unsicherheiten birgt. Gewisse Verhaltensweisen sind kartellrechtlich ausserdem erst relevant, wenn ein Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager eine gewisse Marktmacht erreicht (Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung oder von relativer Marktmacht).
Wichtig ist trotz dieser Unsicherheiten: Kartellrecht gilt für alle Unternehmen, also auch für KMU und kleine Unternehmen, nicht nur für «Grosskonzerne»!
Marktbedingungen, spezifische geschäftliche Beziehungen und einzelne Verhaltensweisen bedürfen sorgfältiger, kartellrechtlicher Analyse. Dies geschieht sinnvollerweise bereits dann, wenn Geschäftsmodelle entwickelt, Verträge verhandelt und Unternehmensübernahmen geplant werden, und nicht erst am Schluss eines solchen Prozesses. Das Kartellrecht beeinflusst Geschäftsentscheide erheblich und muss von Anfang an berücksichtigt werden, wie dies etwa auch beim Steuer- oder Arbeitsrecht selbstverständlich ist. Das Kartellrecht kann in Entwicklungsarbeiten und Verhandlungen kreativ eingesetzt werden, u.a. um eigene Bedürfnisse einzubringen bzw. zu hinterfragen und um sich gegen Druckversuche der Gegenseite zu wehren. Kurz:
Das Kartellrecht hilft beim Gestalten. Mühsam ist aber nachtägliches «Flicken», um Rechtsgeschäfte und Unternehmenspraktiken den kartellrechtlichen Vorgaben anzupassen. Kartellrecht sollte deshalb nicht nur als Einschränkung der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit oder als Risiko wahrgenommen werden, sondern auch als Chance.
Die Verantwortung für das Einhalten des Kartellrechts trägt die Unternehmensleitung (Geschäftsleitung, Verwaltungsrat). Diese Einsicht nützt allerdings nichts, wenn die Mitarbeitenden «an der Front» kartellrechtliche Grundregeln nicht kennen. Mitarbeitende müssen deshalb zielgerichtet, stufengerecht und konstant geschult werden. Sie müssen keineswegs Kartellrechtsexperten sein. Sie müssen aber wissen, was sicher verboten ist und wann sie die Unternehmensleitung über Vorgänge informieren müssen, die rechtlichen Rat erfordern.
« Das Kartellrecht verhindert Einiges, ermöglicht aber gleichzeitig Vieles. Wichtig ist, frühzeitig den richtigen Weg einzuschlagen. Wir unterstützen Sie dabei.
Dr. Daniel Zimmerli
Partner
Schulung von Schlüsselmitarbeitenden und frühzeitige Beratung durch einen Kartellrechtsanwalt oder eine Kartellrechtsanwältin können Ihrem Unternehmen helfen, sich erfolgreich im Dickicht der kartellrechtlichen Vorgaben zu orientieren und unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Investieren Sie in kartellrechtliche Beratung und Compliance-Massnahmen – es lohnt sich!
Sollte Ihr Unternehmen dennoch in Kartellrechtsverstösse verwickelt werden, muss rasch gehandelt werden: Wie verhält man sich korrekt in einer Hausdurchsuchung der Wettbewerbsbehörden? Was ist eine Selbstanzeige und was sind ihre Folgen? Wie reagiert man auf Beanstandungen von Geschäftspartnern? Wie kommuniziert man? Hier ist sofortiger Beistand durch einen Kartellrechtsanwalt oder eine Kartellrechtsanwältin entscheidend. Fehler eines Unternehmens am Anfang einer Untersuchung der Wettbewerbsbehörden lassen sich kaum noch korrigieren. Dasselbe gilt, wenn auf Beschwerden aus dem Markt ungeschickt reagiert wird.
Unsere Orientierungsbroschüre vermittelt eine «eiserne Ration» an Informationen, die Ihnen den Zugang zu kartellrechtlichen Fragestellungen erleichtert. Sie liefert freilich keine Patentrezepte. Sie hilft Ihrem Unternehmen aber zu erkennen, wo kartellrechtlich Vorsicht angebracht ist und wo Beratungsbedarf besteht.
Diese Orientierungshilfe führt durch ausgewählte kartellrechtliche Themenfelder, die im Unternehmensalltag von Bedeutung sind. Sie soll aufzeigen, wo sich spezialisierte, anwaltliche Beratung lohnt.
Besuchen Sie auch unsere Seite mit allgemeinen Informationen zu den Kompetenzen von Wenger Plattner im Wettbewerbsrecht .
daniel.zimmerli@wenger-plattner.ch
Schreiben
Kopieren
Kopiert
+41 31 357 00 00
Anrufen
fritz.rothenbuehler@wenger-plattner.ch
andre.berne@wenger-plattner.ch
+41 61 279 70 00